JudikaturVwGH

Ra 2018/18/0154 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2018

Die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes bzw. der bei seiner Verweigerung drohenden Bestrafung stellt im Allgemeinen keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar, sondern könnte nur bei Vorliegen eines Konventionsgrundes Asyl rechtfertigen (vgl. dazu etwa VwGH 23.1.2018, Ra 2017/18/0330, mwN).

Rückverweise