W248 2304803-1—BVwG Entscheidung
23. Januar 2025
…wegen eines Zustellmangels nicht wirksam) erfolgt, so beginnt die Frist ihr gegenüber nicht zu laufen [vgl. VwGH 12.06.1978, 125/78; 21.11.2002, 2000/06/0061; 13.12.2018, Ra 2018/18/0302; Hengstschläger/Leeb, AVG § 72 Rz 24 mwN (Stand 01.01.2020, rdb.at)]. Wurde der Fristenlauf nicht ausgelöst, kann die Frist nicht versäumt werden und eine…