Ra 2025/13/0016—VwGH Entscheidung
26. März 2025
…vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0165). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich (vgl. VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023, mwN). 19 Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig, mit Beschwerde angefochten oder richtig selbst…