Ra 2017/11/0040 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In einem Verfahren über die Berechtigung der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung" ist - unter Einbindung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, in dem die dauernde Gesundheitsschädigung und ihre Auswirkungen auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in nachvollziehbarer Weise dargestellt werden (Hinweis Erkenntnisse vom 18. Dezember 2006, 2006/11/0211, vom 27. Mai 2014, Ro 2014/11/0013 und Ro 2014/11/0030, vom 27. Jänner 2015, 2012/11/0186, und vom 9. November 2016, Ra 2016/11/0137) - zu prüfen, ob der Betroffene dauernd an seiner Gesundheit geschädigt ist und wie sich diese Gesundheitsschädigung nach ihrer Art und Schwere auf die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auswirkt (Hinweis E vom 1. März 2016, Ro 2014/11/0024).