Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird nach Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1-21 (UVP-RL) dahin auszulegen, dass "Trassenaufhiebe" zum Zwecke der Errichtung und für die Dauer des rechtmäßigen Bestandes einer energiewirtschaftlichen Leitungsanlage "Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart" im Sinne des Anhangs II Z 1 lit. d der UVP-RL darstellen?
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