Ra 2017/01/0418 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Revisionswerber konnte durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem ihm ohnedies der Status des Asylberechtigten nach § 3 AsylG 2005 zuerkannt wurde, im geltend gemachten "Recht auf originäre Zuerkennung des Status des Asylberechtigten" gemäß § 3 AsylG 2005 (sowie auf gesonderte Prüfung seines Antrages auf internationalen Schutz gemäß § 34 Abs. 4 AsylG 2005) nicht verletzt werden. Ein solches Recht besteht nicht.