Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien betreffend die Abweisung seines Erstantrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Niederlassungsbewilligung" gemäß § 43 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), in der Fassung vor BGBl. I Nr. 87/2012 - unter gleichzeitigem Ausspruch der Zurückweisung der Antragsänderung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß § 41a Abs. 9 NAG, in der Fassung vor BGBl. I Nr. 87/2012, als unbegründet abgewiesen. Eine solche Entscheidung bewirkt - nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa den Beschluss vom 6. April 2017, Ra 2017/22/0037) - keine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers und ist einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.
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