Ra 2016/13/0028 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Beim Gesichtspunkt des Fehlens eines geeigneten Arbeitsplatzes an der Dienststelle handelt es sich nicht um eine rechtliche Voraussetzung, sondern nur um ein Indiz für die berufliche Veranlassung des Aufwandes. Ob diese vorliegt, hängt stets von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab (vgl. diesbezüglich das Erkenntnis des VwGH vom 25. Juli 2013, 2011/15/0104).