JudikaturVwGH

Ra 2015/11/0127 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 2016

Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß § 63 Abs. 1 VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.

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