Rückverweise
Nebenbeschäftigungen ohne Meldepflicht können unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein, ebenso können auch gemeldete und nicht untersagte Nebenbeschäftigungen unzulässig sein. Die Dienstbehörde kann auch unzulässige Nebenbeschäftigungen untersagen (vgl. E 28. Mai 2014, 2013/12/0222).