JudikaturVwGH

Ra 2015/06/0007 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2015

Für die Beurteilung des Charakters eines Anbringens ist sein wesentlicher Inhalt maßgebend. Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die erkennbare Absicht des Einschreiters (Hinweis E vom 29. April 2015, 2013/06/0140).

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