JudikaturVwGH

Ra 2015/01/0022 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2015

Die Weiterleitung nach § 6 AVG ist nicht bindend; sie hat in diesem Sinn - anders etwa als die Zurückweisung eines Anbringens - keine die betreffende Rechtssache erledigende Wirkung.

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