JudikaturVwGH

Ra 2014/12/0009 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2014

Die Billigung eines (seitens einer Behörde) nicht geübten Ermessens durch ein Verwaltungsgericht kann nicht als Ermessensübung seinerseits iSd Art. 133 Abs. 3 B-VG erkannt werden.

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