Ra 2014/12/0009 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Billigung eines (seitens einer Behörde) nicht geübten Ermessens durch ein Verwaltungsgericht kann nicht als Ermessensübung seinerseits iSd Art. 133 Abs. 3 B-VG erkannt werden.
