Rückverweise
Im Anwendungsbereich des § 18 AVG idF BGBl. I Nr. 5/2008 muss jede Urschrift einer Erledigung einem bestimmten Menschen (Organwalter) zurechenbar bleiben (vgl. Hengstschläger/Leeb, AVG I2 (2014) § 18 Rz 8, mwN).
…Im Anwendungsbereich des § 18 AVG muss jede Urschrift einer Erledigung einem bestimmten Menschen (Organwalter) zurechenbar bleiben (vgl. VwGH 10.09.2015, Ra 2015/09/0043; 15.10.2014, Ra 2014/08/0009, jeweils unter Hinweis auf Hengstschläger/Leeb, AVG I², § 18 Rz 8). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 15.10.2014 festgehalten, dass unabhängig von…
…Erledigung), muss daher die - interne - Erledigung selbst von jenem Organwalter, der die Behördenfunktion inne hat, oder von einem approbationsbefugten Organwalter genehmigt worden sein (VwGH 15.10.2014, Ra 2014/08/0009; vgl ebenso VwGH 28.07.2011, 2010/17/0176; 29.11.2011, 2010/10/0252, sowie Hengstschläger/Leeb, AVG [2005], § 56 Rz 10). Im Falle des Fehlens der…
…Anwendungsbereich von § 18 AVG muss jede Urschrift einer Erledigung einem bestimmten Menschen (Organwalter) zurechenbar bleiben (vgl. Verwaltungsgerichtshof [VwGH] 10.09.2015, Ra 2015/09/0043; 15.10.2014, Ra 2014/08/0009, jeweils unter Hinweis auf Hengstschläger/Leeb, AVG I², § 18 Rz. 8). Der VwGH hat festgehalten, dass unabhängig von der Frage, welchen Voraussetzungen die…
…licher sich die Gefährlichkeit des Fremden manifestiert hat (vgl. VwGH 26.04.2018, Ra 2018/21/0027 unter Hinweis auf VwGH 22.01.2015, Ra 2014/21/0009). Der Beschwerdeführer wurde erst am 07.02.2024 aus der Haft entlassen. Der Wohlverhaltenszeitraum des Beschwerdeführers in Freiheit beträgt erst etwa acht Monate und ist damit noch zu kurz. Auch wenn der Beschwerdeführer in der mün…
…gehabt hat, zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens im Rechtsmittel gegen den (eine ausreichende Darstellung der Beweisergebnisse enthaltenden) erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen (VwGH 09.05.2017, Ro 2014/08/0065; VwGH 25.05.2021, Ra 2020/08/0046). Gegenständlich finden sich aber zum konkreten, vom Beschwerdeführer gesetzten Verhalten, mit dem er zu erkennen gegeben habe, dass er nicht gewillt ist…
…beantwortet wird. (Art. 133 Abs. 4 B-VG) Sachverhaltsfeststellungen sind keine Rechtsfragen, weshalb diesbezüglich die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist (vgl. VwGH 11.9.2014, Ra 2014/16/0009 ) Die angewendete Rechtslage ist eindeutig, auch wenn sie erst mit etwas Mühe zu erkennen ist. Angesichts der eindeutigen Rechtslage ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…