Ra 2014/01/0198 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rückverweise
Eine am letzten Tag der Revisionsfrist im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverwaltungsgericht nach Ablauf der in § 20 Abs. 1 GO BVwG 2014 festgesetzten Amtsstunden eingebrachte Revision ist verspätet.