JudikaturOGH

RS0129606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2025

Erneuerungsanträge ohne Befassung des EGMR haben die Verletzung des Antragstellers in einem Grund- oder Menschenrecht zum Gegenstand, sodass sich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs allein darauf bezieht. Andere Rechtsverletzungen bleiben bei Behandlung dieses Rechtsbehelfs außer Betracht.

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