JudikaturOGH

RS0114524 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2025

Dass aus den (formell einwandfrei) ermittelten Prämissen auch für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich wären, sich die Erkenntnisrichter aber dennoch für die dem Angeklagten ungünstigeren entschieden haben, ist ein Ausfluss der freien Beweiswürdigung, die mit der Mängelrüge unbekämpfbar ist.

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