Übersicht der Entscheidungen zu § 452 ABGB
A) Zulässige Übergabe durch Zeichen
B) Gesamtsachen
C) Verpfändung von Forderungen (Mietrechten)
D) Verpfändung durch Anweisung
Informationen zu § 452 ABGB
Verweisungen:
Zur Notwendigkeit der körperlichen Übergabe (insbesondere bei Kraftwagen) siehe § 451 ABGB; Sicherungseigentum § 451 ABGB; siehe auch §§ 426, 427, 428 ABGB.
§ 452 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 452 c) durch symbolische Uebergabe;
…c) durch symbolische Uebergabe; § 452. Bey Verpfändung derjenigen beweglichen Sachen, welche keine körperliche Uebergabe von Hand zu Hand zulassen, muß man sich, wie bey der Uebertragung des Eigenthumes (§ …
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