JudikaturOGH

RS0123437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Die (unter bestimmten Voraussetzungen zulässige) Verpfändung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft kann wirksam nur unter Einhaltung der Publizitätsvorschriften des § 452 ABGB erfolgen.

Rückverweise