Übersicht der Entscheidungen zu § 141 ABGB
I Unterhaltspflicht
A Dauer und Erlöschen der Unterhaltspflicht
B insbesondere Selbsterhaltungsfähigkeit
C Ausmaß der Unterhaltspflicht (Bemessung)
D Form der Unterhaltsgewährung
E Kinderbeihilfe
F Subsidiäre Unterhaltspflicht der Mutter
G Streitiges oder Außerstreitiges Verfahren, EV (Rekurslegitimation - weiteres zur Genehmigungspflicht von Unterhaltsvereinbarungen, Rechtsmittelbefugnis usw (§§ 9 B2 + D1 AußStrG) - Vgl ferner § 271 ABGB
H Allgemeines
II Erziehungsrecht der Mutter
III § 141 ABGB idF des BG vom 30.06.1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes BGBl 1977/403 (KindG)
§ 141 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 141 Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
…§ 141. (1) Eine Person kann in Angelegenheiten ihrer Abstammung und der Abstammung von ihr rechtswirksam handeln, wenn sie entscheidungsfähig ist. Im Zweifel wird das Vorliegen der…
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