Ist über den Antrag eines Elternteils, ihm allein die Obsorge über das Kind zuzuweisen, noch nicht entschieden, dann ist die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht in aller Regel unzweckmäßig.
…Unterhaltsantrags liegen keine Hinweise vor, wonach das Bezirksgericht Graz-Ost eher in der Lage wäre, die zu klärenden Fragen anhand des Akteninhalts zu prüfen (vgl RS0047027 [T7]; RS0047032 [T41]). [8] 3. Hinzukommt, dass die Personenobsorgesache des weiterhin von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe vertretenen Kindes nach wie vor noch beim…
…sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis; es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist (RS0047027 [T8]). Offene Anträge sprechen nur dann gegen die Zuständigkeitsübertragung, wenn das übertragende Gericht diese effizienter erledigen könnte, etwa weil es bereits unmittelbar Beweise aufgenommen hat…
…Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über solche Anträge durch das bisherige Gericht zweckmäßiger erscheint (so zuletzt etwa 3 Nc 3/05d; RIS-Justiz RS0047027, RS0047032). 3. Nunmehr wies die Mutter nach, dass sie in Wien - allerdings erst seit 15. Mai 2006 mit Hauptwohnsitz, davor ab 23. Februar mit Nebenwohnsitz…
…Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Kindes liegt. Auch offene Anträge bilden nach ständiger Rechtsprechung kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027 [T8]). Entscheidend ist immer das Wohl des Pflegebefohlenen, das nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu beurteilen ist (vgl P. Mayr in Rechberger , ZPO 3…
…Sprengel der Minderjährige seinen Wohnsitz oder (gewöhnlichen) Aufenthalt hat (8 Ob 115/12p mwN). Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS-Justiz RS0046895; RS0047027 [T8]; RS0047074; RS0046929; RS0049144), sondern es hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab, ob eine Entscheidung darüber durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist, etwa…
…von wesentlicher Bedeutung ist, weshalb die Pflegschaftsaufgaben grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden sollen, in dessen Sprengel der Mittelpunkt ihrer Lebensführung liegt (RIS Justiz RS0049144; RS0047027 [T10]). Im vorliegenden Fall nahm das Bezirksgericht Perg nach der Aktenlage zutreffend an, dass sich der Betroffene im Sprengel des Bezirksgerichts Favoriten aufhalte. Inzwischen hat…
…und aktuell in die Entscheidung einfließen kann, ist das Wohl des Kindes gewährleistet. An diesen Überlegungen ist die Zweckmäßigkeit der Übertragung zu messen (RIS Justiz RS0047027 [T5, T6]). Im vorliegenden Fall hat das Bezirksgericht Krems noch keine aufwändigen Verfahrensschritte gesetzt. Ein Richterwechsel und damit ein neues Einarbeiten in den Akt wäre…
…³ § 111 JN Rz 6 mwN). 3. Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung offene Anträge kein grundsätzliches Übertragungshindernis sind (RIS Justiz RS0047027), liegen solche auch nicht vor. Der Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen war bereits zum Zeitpunkt der Fällung des Übertragungsbeschlusses zurückgezogen worden. Die Einstellung von Unterhaltsvorschüssen…
…kann. Bei der Gesamtbeurteilung der für die Übertragung der Elternrechte maßgebenden Kriterien ist stets von der aktuellen Lage auszugehen; Zukunftsprognosen sind mit einzubeziehen (RIS Justiz RS0047027 [T2, T5]). 4.7. Im vorliegenden Fall besteht bereits seit 2010 überhaupt kein Anknüpfungspunkt mehr zum Sprengel des übertragenden Gerichts. Der Minderjährige hat seinen Aufenthalt seit…
…von wesentlicher Bedeutung ist, weshalb die Pflegschaftsaufgaben grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden sollen, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung liegt (RIS Justiz RS0049144, RS0047027 [T10]). Im vorliegenden Fall nahm das Bezirksgericht Feldkirch an, dass sich der Betroffene im Sprengel des Bezirksgerichts Fünfhaus aufhalte. Nach der Aktenlage ist er aber…
…Pflegschaftssache an das Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt. Auch offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS-Justiz RS0047027); es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist. Da der Betroffene nunmehr…
…Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache für Minderjährige ist immer das Kindeswohl (RIS Justiz RS0047074). Nach ständiger Rechtsprechung sind offene Anträge kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027; 2 Nc 2/05z ua). Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige…
…und aktuell in die Entscheidung einfließen kann, ist das Wohl des Kindes gewährleistet. An diesen Überlegungen ist die Zweckmäßigkeit der Übertragung zu messen (RIS-Justiz RS0047027 [T5, T6]). Im vorliegenden Fall hat das Bezirksgericht Freistadt, zu dem keiner der Beteiligten ein örtliches Naheverhältnis (mehr) hat, noch keine Erhebungen zum Obsorgeantrag der…
…wenn die Pflegschaftssache an jenes Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt. Auch offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RS0047027); es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist. Auf Grund des vorliegenden…
…vorliegenden Sachverhalts ist anzunehmen, dass das Kind auch zukünftig im Sprengel des Bezirksgerichts Fünfhaus wohnen wird. Auch offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS-Justiz RS0047027); es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist (4 Nc 15/05a…
…Gericht bereits über entsprechende Sachkenntnisse (Fallkenntnisse) verfügt oder jedenfalls in der Lage ist, sich diese Kenntnisse leichter zu verschaffen als das andere Gericht (RIS Justiz RS0047027 [T3]). 3. Der Vater hat seinen Antrag am 7. 3. 2017 gestellt. Das Erstgericht hat bereits erhebliche Schritte zur Ermittlung der Sachverhaltsgrundlagen…
…das bisherige Gericht – wegen seiner besseren Kenntnisse der Familienverhältnisse – zweckmäßiger ist als eine Übertragung (RIS Justiz RS0047032 [T3, T5a, T11, T12]; vgl auch RS0047027). 2. Die Revisionsrekurswerber vermögen nicht aufzuzeigen, dass das Rekursgericht die Zweckmäßigkeitsentscheidung in einer Weise getroffen hätte, die dem Wohl des Kindes widerspricht und daher…
…Zuständigkeitsübertragung während eines aufrechten Obsorgestreites ausschließlich daran zu orientieren hat, welches Gericht die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände sachgerechter und umfassender beurteilen kann (RIS-Justiz RS0047027 [T 2, T 3, T 4]). Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 Abs 1 JN setzt aber voraus, dass das übertragende Gericht auch bisher…
…zweckmäßig und von wesentlicher Bedeutung ist, weshalb die Pflegschaftsaufgaben grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden sollen, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung liegt (RS0049144, RS0047027 [T10]). [7] 1.3. Die Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der pflegschaftsgerichtlichen Geschäfte an das Gericht, in dessen Sprengel sich der Betroffene aufhält, ist dann…
…Grund des vorliegenden Sachverhalts ist anzunehmen, dass das Kind auch zukünftig im Sprengel des Bezirksgerichts Graz wohnen wird. Auch offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RS0047027; ebenso Mayr in Rechberger² [2000] § 111 JN Rz 4; Fucik in Fasching² [2000] § 111 JN 3); es hängt von den Umständen…
…Auf Grund des vorliegenden Sachverhalts ist anzunehmen, dass das Kind auch zukünftig im Sprengel des Bezirksgerichts Josefstadt wohnen wird. Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RS0047027; ebenso Mayr in Rechberger² [2000] § 111 JN Rz 4; Fucik in Fasching² [2000] § 111 JN 3); es hängt von den Umständen…
…Bezirksgerichts verlagert wird (5 Nc 22/16d mwN; RIS Justiz RS0047300 [T11]). 4. Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0046895; RS0047027 [T8]; RS0046929; RS0049144), sondern es hängt von den jeweiligen Umständen ab, ob eine Entscheidung darüber durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist, etwa weil dieses wegen…
…Voraussetzungen liegen in der Regel d ann vor, wenn die Erwachsenenschutzsache jenem Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt (RS0047027 [T10]; RS0046971 [T3]). Ein örtliches Naheverhältnis zwischen dem Erwachsenenschutzgericht und dem Betroffenen ist in der Regel zweckmäßig und von wesentlicher Bedeutung (RS0046929 [T13]; RS0049144 [T5…
… 2 JN vorzulegen (stRsp, siehe nur 7 Nc 17/13d). 2. Nach ständiger Rechtsprechung sind offene Anträge kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027 ), es sei denn, zu deren Erledigung wäre das bisher zuständige Gericht effizienter geeignet ( Fucik in Fasching/Konecny , ZPO³ [2013] § 111 JN Rz…
…und dem Pflegebefohlenen zweckmäßig, sodass die Pflegschaftsaufgaben grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden sollen, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt (RS0049144, RS0047027 [T10], RS0046971), mag auch der Erwachsenenvertreter weiterhin seinen Aufenthalt im Sprengel des bisher zuständigen Bezirksgerichts haben (RS0049144). [8] 1.3. Selbst offene Anträge sprechen nicht grundsätzlich…
…vor (RIS Justiz RS0046990). Immer kommt es darauf an, welches Gericht eher in der Lage ist, die aktuelle Lebenssituation aller Beteiligten zu erforschen (RIS Justiz RS0047027 [T6, T7]). Obwohl also der mj A***** bis auf Weiteres in der Kinder und Jugendwohngruppe J***** untergebracht ist, welches Heim in einem anderen Gerichtssprengel…
…Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Kindes liegt. Auch offene Anträge bilden nach ständiger Rechtsprechung kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027 [T8]). Entscheidend ist immer das Wohl des Pflegebefohlenen, das nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu beurteilen ist (10 Nc 16/10z ua…
…2 JN vorzulegen (stRsp, siehe nur 6 Nc 33/14a). 2. Nach ständiger Rechtsprechung sind offene Anträge kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027 [T8]), es sei denn, zu deren Erledigung wäre das bisher zuständige Gericht effizienter geeignet ( Fucik in Fasching/Konecny , ZPO³ [2013] § 111 JN…
…weshalb bei Kindern die Pflegschaftsaufgabe grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden soll, in dessen Sprengel der Mittelpunkt ihrer Lebensführung liegt (RIS-Justiz RS0049144; RIS-Justiz RS0047027 [T10]). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sprechen offene Anträge im allgemeinen nicht gegen eine Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN (RIS-Justiz RS0046895). Offene Anträge…
…2. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn die Zuständigkeit dem Gericht übertragen wird, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt ( RS0047027 [T10]), auch wenn der Erwachsenenvertreter seinen Aufenthalt im Sprengel des übertra genden Gerichts hat (RS0049144). Der Mittelpunkt der Lebensführung setzt einen stabilen Aufenthalt voraus ( RS0046971…
…besten geeignet, in dessen Sprengel der Minderjährige seinen Wohnsitz oder (gewöhnlichen) Aufenthalt hat (RIS Justiz RS0047300 [T1]). Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS Justiz RS0047027 [T8]; RS0046929; 4 Nc 14/17x mwN), sondern es hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab, ob eine Entscheidung darüber durch das…
…dessen Sprengel der Minderjährige seinen Wohnsitz oder (gewöhnlichen) Aufenthalt hat (8 Ob 115/12p mwN). [10] Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RS0046895; RS0047027 [T8]; RS0047074; RS0046929; RS0049144), sondern es hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab, ob eine Entscheidung darüber durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist, etwa…
…Zuständigkeitsübertragung während eines aufrechten Obsorgestreits ausschließlich daran zu orientieren hat, welches Gericht die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände sachgerechter und umfassender beurteilen kann (RIS-Justiz RS0047027 [T2, T3, T4]). Dass dies hier weniger auf das übertragende Gericht zutrifft, wurde bereits erläutert.…
…Einzelfalls ab, ob die Entscheidung über solche Anträge durch das bisherige Gericht zweckmäßiger erscheint (so zuletzt etwa 2 Nc 2/05z; s ferner RIS-Justiz RS0047027, RS0047032). 3. Dem Akt ist nicht zu entnehmen, dass die Mutter ihren letzten Aufenthaltsort mit dem Minderjährigen im Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien wiederum…
…Bedeutung ist, weshalb bei Kindern die Pflegschaftsaufgaben grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden sollen, in dessen Sprengel der Mittelpunkt ihrer Lebensführung liegt (RIS Justiz RS0049144; RS0047027 [T10]). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sprechen offene Anträge im Allgemeinen nicht gegen eine Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN (RIS Justiz RS0046895). Offene…
…ua EFSlg 75.992, 79.124 ua). Die ständige Rechtsprechung steht allerdings einer Zuständigkeitsübertragung dann ablehnend gegenüber, wenn ein Obsorgeantrag unerledigt ist (EFSlg 82.131, 75.991; RIS-Justiz RS0047027). Grund dafür ist vor allem, dass vor Entscheidung über den Obsorgeantrag noch nicht feststeht, ob das Kind überhaupt im Sprengel des Gerichtes bleiben wird, an…
…wesentlicher Bedeutung ist. Die Pflegschaftsaufgaben sollen daher grundsätzlich von jenem Gericht wahrgenommen werden, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Pflegebefohlenen liegt (RS0049144 [T5]; RS0047027 [T10]). Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist im vorliegenden Fall bereits seit über zwei Jahren W*****. 2. Offene Anträge sprechen nicht grundsätzlich gegen eine Zuständigkeitsübertragung…
…sein sollte, sich hinsichtlich H* nunmehr stellende Fragen maßgebliche Umstände zu erheben und zu beurteilen. [16] 3.2.3. Offene Anträge sind zwar kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RS0046895; RS0047027 [T8]; RS0047074; RS0046929; RS0049144), sondern es hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab, ob eine Entscheidung darüber durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist (vgl…
…Gericht zweckmäßig ist, kommt es entscheidend auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegebefohlenen an (RIS-Justiz RS0046971). Auch offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis (RIS-Justiz RS0047027); es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist. Im vorliegenden Fall hat…
…das Kind zuzuweisen, noch nicht entschieden, ist die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht in aller Regel unzweckmäßig (4 Nd 501/94; RIS-Justiz RS0047027). Grund für die Verweigerung der Zuständigkeitsübertragung ist in diesen Fällen vor allem, dass vor Entscheidung über die Obsorge noch nicht feststeht, ob das Kind im…
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