JudikaturOGH

RS0047027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2024

Ist über den Antrag eines Elternteils, ihm allein die Obsorge über das Kind zuzuweisen, noch nicht entschieden, dann ist die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht in aller Regel unzweckmäßig.

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