Anwaltshaftung nach unbedingtem Generalvergleich bei Verkehrsunfallschäden: Kausalität zwischen fehlender Aufklärungspflicht und Vergleichsabschluss als Haftungsvoraussetzung—OLG Graz Entscheidung
4R21/26d26. Februar 2026
…behaupteten Schadens ab. Den Geschädigten trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Handeln der Rechtsanwältin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre ( RS0022700 ; RS0022900 [T8, T10, T40; T41]). Liegt der Schaden in einem Vergleichsabschluss, muss der Geschädigten behaupten, er hätte den Vergleich nicht geschlossen, hätte die Rechtsanwältin ihn…