JudikaturOGH

RS0088931 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.

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