Eine Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (so schon EvBl 1965/217 ua).
…nachstehender Überlegungen gar nicht an: Die wesentliche Bedeutung der ärztlichen Aufklärung liegt darin, den Patienten in die Lage zu versetzen, die Tragweite seiner Erklärung abzuschätzen (RS0026499 [T6]). Wenn der Arzt die gebotene Aufklärung unterlässt, dann hat er die Heilbehandlung fehlerhaft vorgenommen. Verwirklicht sich in der Folge (trotz des lege artis vorgenommenen…
…vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Richtig hat das Berufungsgericht darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung ein Nichtarzt, der eine ärztliche Behandlung vornimmt, jedenfalls über das Fehlen seiner ärztlichen Qualifikation aufzuklären…
…Meinung. Eine wirksame Einwilligung der klagenden Patientin hätte ihre ausreichende Aufklärung über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen vorausgesetzt (RIS Justiz RS0026499; vgl Juen aaO 85 f mwN; Karner aaO mwN). Entgegen seiner Auffassung durfte sich der Beklagte nicht auf eine vorangegangene Aufklärung durch den…
…Der Patient kann nämlich nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen ausreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). Für den Umfang der Aufklärungspflicht ist auf einen verständigen Patienten abzustellen und zu fragen, welche Informationen für eine freie Willensentscheidung typischerweise erforderlich sind (1 Ob…
…Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). 2.2 Grundsätzlich zutreffend macht die Beklagte geltend, dass der Arzt nicht auf alle nur denkbaren Folgen der Behandlung hinweisen muss. Eine Aufklärung über mögliche…
…die Behandlung grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn der Eingriff selbst medizinisch indiziert und lege artis durchgeführt worden ist (RIS-Justiz RS0118355 [T1]; vgl auch RS0026473, RS0026578, RS0026499, RS0026413, RS0026783). Der Arzt muss nicht stets von sich aus alle theoretisch in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten oder Operationsmöglichkeiten mit dem Patienten erörtern, er muss ihn…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Die ärztliche Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist (RIS Justiz RS0026375; vgl RS0026772…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS-Justiz RS0026499). Nach ständiger Judikatur reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder gar geboten ist. Ist…
…Folgen, auch wenn der Eingriff selbst – wie hier – medizinisch indiziert gewesen und lege artis durchgeführt worden ist (vgl RS0038176; RS0118355 [T1]; RS0026783; RS0026578; RS0026499; RS0026413). Ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist nur insoweit nicht rechtswidrig, als die Einwilligung des – das Wesen, die Bedeutung und…
…geeignet, eine (mögliche, erst durch die Verfahrensergänzung zu klärende) Rechtswidrigkeit des Eingriffs – wegen fehlender wirksamer Einwilligung der Klägerin in die gewählte Operation (RIS Justiz RS0026499) – zu beseitigen. Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten ist daher im vorliegenden Fall der Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Umfangs der ärztlichen Aufklärungspflicht im konkreten Einzelfall nicht…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Die ärztliche Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist. Ist der Eingriff zwar medizinisch…
…wird. Der Patient kann nur dann wirksam einwilligen, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Voraussetzung für seine sachgerechte Entscheidung ist eine entsprechende Aufklärung durch den Arzt (5 Ob 28/21k mwN). [4] 1.2 Für die nachteiligen…
…alternative Behandlungsmethoden, sondern vor allem auch über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung (RIS Justiz RS0038176 [T1]; RS0026499). 2.3. Nach den getroffenen Feststellungen hat der Beklagte zwar über Vermittlung der Tochter der Patientin deren schriftliche Zustimmungserklärung für den operativen Eingriff (Vertebroplastie) eingeholt. Der…
…er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (SZ 55/114 = VersR 1983, 744 = JBl 1983, 373; RIS-Justiz RS0026499, zuletzt etwa 3 Ob 130/01s). Nach ständiger Judikatur reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten…
…kann nur dann wirksam seine Einwilligung abgeben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (vgl RIS-Justiz RS0026499, insb SZ 55/114 = JBl 1983, 373, SZ 57/207, SZ 59/18 = EvBl 1987/31, SZ 62/18, SZ 63/152, RdM 1994/2…
…Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). Die ärztliche Aufklärung soll den Patienten instand setzen, die Tragweite seiner Erklärung, in die Behandlung einzuwilligen, zu überschauen (RS0026413). Aufgabe der ärztlichen Aufklärung ist es…
… 508a Abs 2 Satz 2 ZPO abgewiesen. Begründung: Zur ärztlichen Aufklärungspflicht liegt eine umfangreiche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vor (RIS Justiz RS0026340; RS0026499; RS0026578; RS0026581; RS0114848 uva), deren Grundsätze vom Berufungsgericht richtig wiedergegeben wurden. Der konkrete Umfang dieser Pflicht ist - wie die ao Revision selbst festhält …
…Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). [7] 1.2. In welchem Umfang der Arzt im Einzelfall den Patienten aufklären muss, damit dieser die Tragweite seiner Erklärung, in die Operation einzuwilligen, überschauen…
…Maß und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten wird mitbestimmt von dem Grad der Gefährlichkeit des Eingriffs in die körperliche Integrität (s RS0026473; RS0026499). [10] Nach der Rechtsprechung reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder gar geboten ist…
…seiner Zustimmung zum Eingriff zu überblicken und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen (4 Ob 241/12p; vgl RIS Justiz RS0026473 [T3], RS0026578 [T13], RS0026499 [T6], RS0026413 [T3], RS0026426 [T7, T9]). Der konkrete Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls und wirft von einer hier…
…die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (SZ 55/114 = VersR 1983, 744 = JBl 1983, 373; RIS Justiz RS0026499, zuletzt etwa 3 Ob 130/01s und 7 Ob 223/03z). Nach ständiger Judikatur reicht die ärztliche Aufklärungspflicht um…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS-Justiz RS0026499). Nach ständiger Rechtsprechung reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder gar geboten ist. Ist…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Der Arzt muss den Patienten, um ihm eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen, über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutische adäquate Verfahren informieren und das…
…RS0026783). Die Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten setzt wiederum dessen umfassende Aufklärung über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der jeweiligen Behandlung voraus (vgl RS0118355; RS0026499; 5 Ob 75/18t; 5 Ob 179/19p je mwN); nur dann kann er nämlich die Tragweite seiner Einwilligung überschauen (vgl…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). 2. Nach ständiger Judikatur reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist…
…kann nur dann wirksam seine Einwilligung abgeben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (vgl RIS-Justiz RS0026499 = insb SZ 55/114 = JBl 1983, 373, SZ 57/207, SZ 59/18 = EvBl 1987/31, SZ 62/18, SZ 63/152, RdM 1994, 28…
…Patient kann nur dann wirksam in eine medizinische Behandlung einwilligen, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499; RS0038176). Die Aufklärungspflicht gilt vor allem bei Vorliegen einer typischen Gefahr. Diese Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit sondern daraus, dass das Risiko speziell…
…kann nämlich nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS-Justiz RS0026499). Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung – wie im…
…Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). [16] 2. Die Aufklärungspflicht gilt vor allem bei Vorliegen einer typischen Gefahr. Diese Typizität ergibt sich nicht aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus, dass das Risiko…
…Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RIS Justiz RS0026499). Nach ständiger Judikatur reicht die ärztliche Aufklärungspflicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist (RIS Justiz…
… 231/10x). Der Patient kann nur dann wirksam einwilligen, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (RS0026499). Für die nachteiligen Folgen einer ohne Einwilligung oder ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung des Patienten haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung kein…
…alternative Behandlungsmethoden, sondern vor allem auch über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung (RS0038176 [T1]; vgl auch RS0026499). Die ärztliche Aufklärung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um das Für und Wider der beabsichtigten medizinischen Maßnahme abzuwägen…
…Aufklärungsadressat die für seine Entscheidung maßgebenden Kriterien erfährt, die ihn in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Zustimmung zum Eingriff zu überblicken (vgl RIS-Justiz RS0026499 [T6]; RS0026426 [T1]; RS0026473 [T2]; RS0026413; RS0026313 [T13]). Dazu gehört auch die verschärfte Aufklärungspflicht bei Vorliegen einer typischen Gefahr des Eingriffs (vgl RIS-Justiz RS0026340…
…ausreichender Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (RS0038485). Die ärztliche Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen (RS0026413; RS0026499 [T6]). Sie hat ihm die für seine Entscheidung maßgebenden Kriterien zu liefern (RS0026413 [T3]). Bei Vorliegen sogenannter typischer Gefahren ist die ärztliche Aufklärungspflicht verschärft (RS0026340…
…Behandlungsvertrag setzt die Einwilligung des Patienten voraus, dass der Patient über die Bedeutung des geplanten medizinischen Eingriffs und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (vgl RS0026499). Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fun-Sportveranstaltung ist damit nicht vergleichbar. [7] 2. Entgegen der Rechtsansicht der Klägerin steht die Beurteilung des…
…06a). Die wesentliche Bedeutung der ärztlichen Aufklärung liegt darin, den Patienten in die Lage zu versetzen, die Tragweite seiner Erklärung abzuschätzen (vgl dazu RIS-Justiz RS0026499 oder RIS-Justiz RS0026473). Gerade bei medizinisch nicht unmittelbar indizierten „Wahleingriffen" im obigen Sinn ist dem Berufungsgericht auch beizupflichten, dass die Aufklärung so frühzeitig…
…in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Zustimmung zum Eingriff zu überblicken und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen (vgl RIS Justiz RS0026473 [T3], RS0026578 [T13], RS0026499 [T6], RS0026413 [T3], RS0026426 [T7, T9]). 4.3. Der Arzt muss nicht stets von sich aus alle theoretisch in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten oder Operationsmöglichkeiten mit…
…versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zur Behandlung bzw zum Eingriff zu überschauen (4 Ob 249/02z; siehe ferner RIS-Justiz RS0026413 [T3] und RS0026499 [T6]). Aufklärungsadressat ist deshalb primär der Patient selbst ( Engljähringer , Ärztliche Aufklärungspflicht vor medizinischen Eingriffen [1996] 139 mwN). 1.3. Somit setzt eine wirksame Einwilligung des Patienten…
Rückverweise