Keine Änderung der Zuständigkeit, wenn ein Strafgefangener während des (zu einer Entscheidung gemäß § 16 Abs 2 StVG führenden) Verfahrens in eine im Sprengel eines anderen Vollzugsgerichtes gelegene Anstalt überstellt wird.
…die mit der Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird. Maßgeblicher Zeitpunkt für die örtliche Zuständigkeit ist jener des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS Justiz RS0087500 [T2]). Daraus folgt – ungeachtet der zu Unrecht (vgl 11 Ns 7/15s; Danzl , Geo 7 § 644 Anm 2b) erfolgten früheren…
…andere Anstalt während des Verfahrens über den Antrag bewirkt keine Änderung der Zuständigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS-Justiz RS0087500 [T2]). Daher ist das Landesgericht für Strafsachen Graz zur Entscheidung über den Antrag auf bedingte Entlassung (§ 47 Abs 1 erster Satz StGB…
…Sprengel die mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird; maßgeblicher Zeitpunkt für die örtliche Zuständigkeit ist jener des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS Justiz RS0087500 [T2], 12 Ns 51/11p). Daraus folgt ungeachtet der früher (zu Unrecht die Mitteilung nach § 605 Abs 1 Geo bildete…
…Einleitung des Verfahrens an; das ist der Zeitpunkt der Antragstellung (RIS Justiz RS0087489), konkret der Tag des Einlangens der verfahrensauslösenden Eingabe bei Gericht (RIS Justiz RS0087500 [T2]), sodass die Zuständigkeit für eine bestimmte Entscheidung auch dann aufrecht bleibt (perpetuatio fori), wenn der Strafgefangene während des anhängigen Verfahrens in eine andere, außerhalb…
…die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (des Einlangens eines Antrags auf bedingte Entlassung) legt die Zuständigkeit für dieses fest (RIS Justiz RS0087500 [T2], RS0087504). [8] „Vollzogen“ im Sinn dieser Bestimmung wird die Freiheitsstrafe in jener Justizanstalt, die nach der hier maßgeblichen Entscheidung der Generaldirektion beim…
…Ns 48/20z). Der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens ist der Zeitpunkt der Antragstellung, konkret der Tag des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS-Justiz RS0087500 [T2]; Drexler/Weger , StVG 5 § 16 Rz 3). Wird während des Verfahrens vor diesem Gericht der Strafgefangene in eine nicht im Sprengel…
…Ns 48/20z). Der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens ist der Zeitpunkt der Antragstellung, konkret der Tag des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS-Justiz RS0087500 [T2]; Drexler/Weger , StVG 5 § 16 Rz 3). Wird während des Verfahrens vor diesem Gericht der Strafgefangene in eine nicht im Sprengel des Vollzugsgerichts…
…tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (des Einlangens des Antrags bei Gericht; RIS-Justiz RS0087500). „Vollzogen“ im Sinn dieser Bestimmung wird die Freiheitsstrafe in der hiefür zuständigen Justizanstalt, nicht in jener, in der sich der Strafgefangene bloß vorübergehend…
…dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Dabei ist auf den Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens, hier also des Einlangens des Antrags bei Gericht (RIS Justiz RS0087500 [T2]; Drexler/Weger , StVG 5 § 16 Rz 3), abzustellen. [12] „Vollzogen“ im Sinn des § 16 Abs 1…
…erwogen: [10] Bei der Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit mehrerer in Betracht gezogener Gerichte kommt es auf den Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens an (RIS Justiz RS0087500 [T2]; Drexler/Weger , StVG 5 § 16 Rz 3; Pieber in WK 2 StVG § 16 Rz 7). [11] Nach der…
…tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (des Einlangens des Antrags bei Gericht; RIS-Justiz RS0087500 [T2]). „Vollzogen“ im Sinn dieser Bestimmung wird die Freiheitsstrafe in der hiefür zuständigen Justizanstalt, nicht in jener, in der sich der Strafgefangene bloß…
…24v (ON 35.2), zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung, bestellte das Landesgericht für Strafsachen Wien als zuständiges Vollzugsgericht (§ 162 Abs 1 StVG; RIS Justiz RS0087500) mit Beschluss vom 3. Februar 2025 Dr. C* zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin und beauftragte ihn mit…
…am 3. Dezember 2025 erfüllt sein (ON 2, 2). Mit dem angefochtenen Beschluss lehnte das Landesgericht Wiener Neustadt als zuständiges Vollzugsgericht (vgl RIS-Justiz RS0087500, RS0087504) die bedingte Entlassung der A* nach § 46 Abs 1 StGB iVm § 152 Abs 1 Z 2 StVG…
…am 22. Dezember 2025 vorliegen (ON 4, 2). Mit dem angefochtenen Beschluss lehnte das Landesgericht Krems an der Donau als zuständiges Vollzugsgericht (vgl RIS-Justiz RS0087500, RS0087504) nach Anhörung des Strafgefangenen nach § 152a StVG (ON 13) dessen bedingte Entlassung zum Hälfte Stichtag – in Übereinstimmung mit der ablehnenden Stellungnahme der…
…Entlassung nach Verbüßung von mehr als zwei Drittel der Freiheitsstrafe(n) abgelehnt ( Pieber in Höpfel/Ratz , WK² StVG § 16 Rz 7; RIS-Justiz RS0087500 [T2], RS0087504) und dies mit spezialpräventiven Hindernissen begründet. Gegen diesen Beschluss richtet sich eine rechtzeitige und schriftlich ausgeführte Beschwerde des Strafgefangenen, die in dem Antrag…
…Einlangens eines Antrags auf bedingte Entlassung) legt die Zuständigkeit für dieses fest ( Pieber in Höpfel/Ratz , WK² StVG § 16 Rz 7; RIS Justiz RS0087500 [T2], RS0087504). Demnach war die Justizanstalt Feldkirch im Zeitpunkt des Einlangens des Antrags auf bedingte Entlassung bei Gericht für den Vollzug der Freiheitsstrafen zuständig. Dass…
…2026 vorliegen (ON 7). Mit dem angefochtenen Beschluss lehnte das Landesgericht Krems an der Donau als zuständiges (vgl ON 2.2 und ON 2.9; RIS-Justiz RS0087500 [T3]) Vollzugsgericht den Antrag des Strafgefangenen auf vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes gemäß § 133a StVG vor Verbüßung von zwei Dritteln der…
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