JudikaturOGH

RS0087500 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2024

Keine Änderung der Zuständigkeit, wenn ein Strafgefangener während des (zu einer Entscheidung gemäß § 16 Abs 2 StVG führenden) Verfahrens in eine im Sprengel eines anderen Vollzugsgerichtes gelegene Anstalt überstellt wird.

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