Unbesonnenheit ist ein Willensimpuls, der aus besonderen Gründen der Lenkung durch das ruhige Denken entzogen gewesen und nach der Beschaffenheit des Täters in der Regel unterdrückt worden wäre.
Rückverweise
…spontan einem augenblicklichen Willensimpuls folgt, der aus besonderen Gründen der Lenkung durch das ruhige Denken entzogen ist und ohne diese unterdrückt worden wäre (RIS-Justiz RS0091000 [T11]). Besondere Gründe für eine Beeinträchtigung der Willensbildung werden weder behauptet noch ergeben sich solche aus dem Akt, sodass der Milderungsgrund der Unbesonnenheit - dem Berufungsvorbringen…
…spontan einem augenblicklichen Willensimpuls folgt, der aus besonderen Gründen der Lenkung durch das ruhige Denken entzogen ist und ohne diese unterdrückt worden wäre (RIS-Justiz RS0091000 [T11]; Birklbauer/Stiebellehner in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer , SbgK-StGB § 34 Rz 59). In der meist sich unvermutet ergebenden Tatsituation wird die Gefährlichkeit der Handlung…