JudikaturJustizRS0131739

RS0131739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Der Eintritt von Gesundheitsschäden steht grundsätzlich nicht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit (vorläufigen) dienstrechtlichen Maßnahmen oder Unterlassungen, selbst wenn sie sich später als unberechtigt erweisen sollten, es sei denn es handle sich bei diesen Maßnahmen bzw Unterlassungen um Mobbing (so schon 1 Ob 214/15z).

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