Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie – unter Einschluss des rechtskräftig abgewiesenen Teils – insgesamt lauten: „Das Klagebegehren des Inhalts, zwischen den Klägern als Hälfteeigentümer der Liegenschaft *****, bestehend aus den Grundstücke…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 21. 7. 1995 erwarb der Beklagte drei Liegenschaften in S*****, die in der Natur aneinandergrenzen. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Leibnitz vom 23. 4. 2014 wurde hinsichtlich dieser Liegenschaften die Zwangsversteigerung bewilligt. Mit rechtskräftigem Zusch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil sich die Entscheidungen der Vorinstanzen als korrekturbedürftig erweisen. Die Revision ist dementsprechend auch berechtigt. 1. Solange Eigentümeridentität besteht, kommt die Begründung einer Dienstbarkeit (eine sogenannte „Eigentümerdienstbarkeit“) nicht in Betracht. …