JudikaturJustizRS0130723

RS0130723 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2022

Eine Abweichung des verkündeten Urteils von der Beschlussfassung des Schöffengerichts kann (nur) mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bekämpft werden.

Entscheidungen
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