BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19751. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens2. Hauptstück Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Rechtsschutzbeauftragter2. Abschnitt Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten§ 23

§ 23Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date