Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird aufgehoben und diesem die neuerliche Entscheidung über den Rekurs aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht erließ nach Einvernahme der Parteien ausschließlich durch eine Richteramtsanwärterin antragsgemäß die gemäß § 382b und § 382e EO beantragte einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners, der eine umfangreiche Beweisrüge er…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragsgegners ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 402 Abs 4, 78 EO iVm § 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichts im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit zulässig; er ist im Sinn des Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1. …