JudikaturJustizRS0130018

RS0130018 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2022

Gründet das Gericht einen Freispruch auf die Annahme, dass ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt sei, und trifft es nicht Feststellungen zu allen übrigen, reicht es unter dem Aspekt erfolgreicher Urteilsanfechtung nicht, allein die den Freispruch begründende Annahme (aus Z 5) zu bekämpfen. Vielmehr ist überdies hinsichtlich jener Tatbestandsmerkmale, zu denen das Urteil keine Konstatierungen enthält, ein Feststellungsmangel (Z 9 lit a) geltend zu machen. Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die dem nicht entspricht, ist unschlüssig und im Gerichtstag zu verwerfen.

Entscheidungen
11