Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.114,56 EUR (darin 334,36 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im Mühlviertel/Oberöster-reich ein Tischlereiunternehmen mit Verkauf an Verbraucher und Möbelfachhändler im Inland und auch in Süddeutschland. Er beauftragte die beklagte Werbeagentur aufgrund deren Angebots vom 17. 7. 2007, für ihn einen neuen Marktauftritt …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Haftung einer Werbeagentur gegenüber dem Kunden bei Erfüllung des Auftrags, ein Logo herzustellen, fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. 1.1. Ein Werbeagenturvertrag, ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp, enthä…