JudikaturJustizRS0128226

RS0128226 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 2019

In der Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des nicht gesetzmäßig geladenen Angeklagten und Fällung des Abwesenheitsurteils, ohne sich von der gehörigen Ladung des Angeklagten zu überzeugen, liegt infolge des rechtlich mangelhaften Verfahrens eine Gesetzesverletzung.

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