JudikaturJustizRS0128127

RS0128127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2020

Zukünftige Schäden aufgrund eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Ereignisses sind als Konkursforderung geltend zu machen. Eine Klage auf Feststellung (§ 228 ZPO), dass die (allgemeine) Masse für solche Schäden hafte, ist als unzulässig zurückzuweisen.

Entscheidungen
6