JudikaturJustizRS0127077

RS0127077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2022

Verfahrenshilfe ist nur für formell beachtliche Erneuerungsanträge zu gewähren, nicht aber für von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose und daher ohne meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art.

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