JudikaturJustizRS0126930

RS0126930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2013

Die aktienrechtlichen Verbote der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG) und des Erwerbs eigener Aktien (§ 65 AktG) und das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre (§ 47a AktG) stehen Prospekthaftungsansprüchen nach § 11 KMG nicht entgegen; ebenso wenig die Lehre vom fehlerhaften Verband.

Entscheidungen
4