AktG
Gliederung
DRITTER TEIL Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
§ 47a Gleichbehandlung der Aktionäre
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Z 3 AktG), sittenwidrig sind (§ 199 Abs 1 Z 4 AktG) oder den Aktionärsschutz betreffen (zB Gleichbehandlungsgebot gemäß § 47a AktG), dürfen nicht in die Satzung aufgenommen werden.…
…ist, ist kein ausreichendes Argument, die Sache ins streitige Verfahren zu verweisen. Nach zutreffender Ansicht ist nämlich die Gesellschaft aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 47a AktG verpflichtet, im Fall eines rechtskräftig zuerkannten Auskunftsanspruchs eines Aktionärs auch allen anderen Aktionären die betreffende Auskunft zu geben ( S. Bydlinski/Potyka in Jabornegg/Strasser , AktG…
…die Zustimmung der Hauptversammlung der Beklagten. Durch eine Übertragung der Aktien an die Nebenintervenientin habe die Beklagte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre gemäß § 47a AktG verstoßen, sodass auch die Benennung der Nebenintervenientin als Ersatzerwerberin unwirksam sei. Eine sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung liege nur dann vor, wenn ein schützenswertes Interesse…
…noch weiterer Diskussion, insbesondere um unbeabsichtigte gegenteilige Effekte einer Einschränkung der bereits bestehenden Satzungsautonomie einerseits und eine Beeinträchtigung des auch gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 47a AktG) andererseits zu vermeiden.“ 2.3. Das GesRÄG 2005 (BGBl I 2005/59) band die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat börsenotierter Gesellschaften an niedrigere…
…Bundes als Aktionär hinsichtlich seiner Informationsinteressen würde zu einer Diskriminierung der übrigen Aktionäre führen und wäre mit dem aktienrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre (§47a AktG) nicht vereinbar. (...) Weshalb der Umstand, dass der Vorstandsvorsitzende der Telekom Austria mit der Leitung des Personalamts betraut ist, die Zuständigkeit des Rechnungshofes für die Telekom…
…Beschlussanfechtung nicht tragen. Im bloßen Umstand, dass die Barabfindung niedriger als der im Übernahmeverfahren gebotene Abfindungspreis festgesetzt wurde, kann auch kein Verstoß gegen § 47a AktG erblickt werden. 5.4. Weil der Gesetzgeber mit dem GesAusG bereits die Interessenabwägung zwischen dem Hauptgesellschafter und den Minderheitsaktionären vorgenommen hat, ist der Gesellschafterausschlussbeschluss auch nicht…
…derartige Geschäftsführungsbefugnis habe der Beklagte auch keine Geschäftsführungspflicht verletzen können. Die von der Klägerin vertretene Auffassung stehe in einem unauflösbaren Widerspruch mit den Gläubigerschutzvorschriften des Aktiengesetzes sowie dem in § 47a AktG statuierten Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre, soll doch die gesetzgeberische Entscheidung dafür, dass gemäß § 84 AktG im Regelfall organschaftliche Pflichtverletzungen grundsätzlich nur zu einer Innenhaftung…
…Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach § 65 AktG und wegen des Verbots der Einlagenrückgewähr nichtig; außerdem verstoße sie gegen das Gleichbehandlungsgebot des § 47a AktG, weil sie weder betrieblich gerechtfertigt gewesen noch eine angemessene Gegenleistung vereinbart worden sei. Die Gewährung von Schadenersatz widerspräche dem Normzweck der §§ 52…
…Panikverkäufen und dadurch bedingte Kursstürze führen werde. 1.2.3. Schließlich ist der Verweis auf das gesetzliche Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre (gemeint wohl nach § 47a AktG) unverständlich, handelt es sich doch bei der Klägerin nicht um eine Aktionärin der Beklagten; Aktionäre sind aber nach herrschender Ansicht gegenüber Mitaktionären nicht nach §…
…von der Erstbeklagten im Rekurs unter Berufung auf § 52 (Verbot der Einlagenrückgewähr), § 65 (Verbot des Erwerbs eigener Aktien) und § 47a AktG (Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre) geltend gemacht wird. Der Oberste Gerichtshof hat zwar in der Entscheidung 3 Ob 75/06k eine unter anderem…
…fehle. Ein (teilweiser) Bezugsrechtsausschluss könne nur von der Hauptversammlung beschlossen werden. Behauptete Verletzungen von Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften sowie Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 47a AktG begründeten keinen Individualanspruch auf Unterlassung. Ein Eingriff in die Kompetenz der Hauptversammlung liege nicht vor; eine Überschreitung der Ermächtigungsbeschlüsse sei nicht einmal behauptet worden, vielmehr…
… 72 Rz 9; Krejci , Verweigerter Nachschuss und § 1043 ABGB, RdW 2011, 261 [263]; vgl Doralt/Winner in Doralt/Nowotny/Kalss , AktG § 47a Rz 44 mwN). Dies stellt auch die Klägerin nicht in Abrede. 5. Ist im Gesellschaftsvertrag einer GmbH nichts anderes vereinbart, so geht daher…
Die aktienrechtlichen Verbote der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG) und des Erwerbs eigener Aktien (§ 65 AktG) und das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre (§ 47a AktG) stehen Prospekthaftungsansprüchen nach § 11 KMG nicht entgegen; ebenso wenig die Lehre vom fehlerhaften Verband.…
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