Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass nachstehende einstweilige Verfügung erlassen wird: „Der Gegnerin der gefährdeten Partei wird aufgetragen, die in W***** gelegene Wohnung top Nr 3 sofort zu verlassen und in Zukunft nicht mehr zu bet…
Text Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge immer: Kläger) und die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagte) sind seit 6. Mai 2002 verheiratet. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte amerikanische Staatsangehörige. Die Parteien haben ein am 8. November 2…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Zutreffend und in der Revisionsrekursbeantwortung auch gar nicht mehr bezweifelt ist das Rekursgericht davon ausgegangen, dass bei der Prüfung des Wohnbedürfnisses des Antragstellers nach § 382b EO keine Interessenabwägung mit einem allfälligen Wohnbedürfnis des A…