Spruch Die Voraussetzungen des § 9 Abs 4 AHG für die Bestimmung eines außerhalb des Oberlandesgerichtssprengels Linz gelegenen Landesgerichts durch den Obersten Gerichtshof liegen nicht vor. Die Akten werden dem Landesgericht Salzburg zurückgestellt.…
Text Begründung: [1] Der Antragsteller begehrte mit Eingabe vom 19. 12. 2022 (wiederholt) die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung von Amtshaftungsansprüchen, die er nunmehr aus Entscheidungen aller vier Oberlandesgerichte Linz, Innsbruck, Wien und Graz ableitet. Zwar stützt er sich in erster L…
Rechtliche Beurteilung [3] 1. Nach § 9 Abs 4 AHG hat das übergeordnete Gericht ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zu bestimmen, wenn unter anderem der Ersatzanspruch aus einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts abgeleitet wird, das nach den Bestimmungen dieses Bundes…