JudikaturJustizRS0125452

RS0125452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2017

Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß § 1298 ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.

Entscheidungen
6