Spruch 1. Der außerordentliche Revisionsrekurs wird, soweit er das Verfahren AZ 19 Cg 112/11h betrifft, gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). 2. Im Übrigen werden die Akten dem Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte begehrt von der Wiederaufnahmsklägerin in den Verfahren 19 Cg 112/11h und 19 Cg 36/12h des Handelsgerichts Wien Zahlung von 111.267,09 EUR bzw 14.247,03 EUR jeweils sA. Im Verfahren 19 Cg 121/12h wird sie ihrerseits von der Wiederaufnahmsklägerin auf Zahlung vo…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel erweist sich teilweise mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO als unzulässig, teilweise fehlt es (derzeit) an einer Entscheidungskompetenz des Obersten Gerichtshofs. 1. Vorauszuschicken ist, dass der außerordentliche Revisionsrekurs der Wiederaufnahms-klägerin trotz des bes…