Spruch Dem Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 186,84 EUR (darin 31,14 EUR USt) an Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das das Klagebegehren auf Gewährung der Invaliditätspension ab 1. Juli 2013 abweisende Urteil des Erstgerichts vom 9. September 2014 wurde dem Kläger am 1. Oktober 2014 zugestellt. Am 26. Oktober 2014 gab der Kläger ein von ihm selbst unterschriebenes Schreiben zur Post, in dem er erklär…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist jedenfalls zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO); er ist jedoch nicht berechtigt. Die klagende Partei weist in ihrem Rekurs auf die Rechtsprechung hin, nach der ein Schriftsatz nicht mehr wegen Verspätung zurückgewiesen werden darf, wenn eine weitere (auch gesetzwidrig erteilte) Verbesserung…