RS0124807 – OGH Rechtssatz
RS0124807 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die (Real-)Teilung ins Wohnungseigentum durch Begründung einer Eigentümerpartnerschaft ist zulässig. Eine solche Art der Teilung bedarf aber für ihre Zulässigkeit (Tunlichkeit) der Zustimmung der möglichen Eigentümerpartner. Diese müssen die allfällige Ablehnung einer Eigentümerpartnerschaft nicht durch besondere Gründe sachlich rechtfertigen. Dies gilt auch für mögliche Eigentümerpartner, die in aufrechter Ehe leben. Die Zustimmung der künftigen Eigentümerpartner ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Bewilligung der Realteilung.