Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise, der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Ersturteil zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 4.848,78 EUR (darin 3.148,78 EUR brutto u…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 2. September bis 30. Oktober 2013 als Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskauffrau, Schwerpunkt Lebensmittelhandel, beschäftigt. Das Lehrverhältnis wurde von der Beklagten während der Probezeit aufgelöst. Bei der Beklagten handelt es sich um…
Rechtliche Beurteilung Die beiden Revisionen sind mangels ausreichender Rechtsprechung zu den schadenersatzrechtlichen Folgen der diskriminierenden Auflösung eines Lehrverhältnisses in der Probezeit zulässig . Die Revision der Klägerin ist teilweise berechtigt, jene der Beklagten ist nicht berechtigt. 1. Zum Ersatz des Ve…