BundesrechtBundesgesetzeGleichbehandlungsgesetzIII. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen1. Abschnitt Geltungsbereich§ 35

§ 35Belästigung und sexuelle Belästigung

In Kraft seit 01. März 2011
Up-to-date