Schade heißt jeder Nachtheil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefüget worden ist. Davon unterscheidet sich der Entgang des Gewinnes, den jemand nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge zu erwarten hat.
Rückverweise
Übersicht der Entscheidungen zu § 1293 ABGB: Die Entscheidungen zur Abgrenzung einschlägigen Begriffe wie positiver Schade - entgangener Gewinn, "merkantiler Minderwert" abstrakter Schaden, Verzögerungsschaden und dergleichen befinden sich bei § 1323 ABGB.…
auch für den rechtsunkundigen inne. Das gelangt auch in Fällen zum Ausdruck bei denen die Schadenersatzpflicht eines Vertragspartners ohne weiteres schon aus den §§ 1293 ff ABGB abgeleitet werden könnte (§§ 934, 430, 1079 ABGB).…
Die für Wildschäden geltenden Schadenersatzbestimmungen der §§ 64 stmk JagdG schließen eine Verschuldenshaftung nach den §§ 1293 ff ABGB nicht aus.…
Ein vermögenswerter Nachteil des Beschädigten (§ 1293 ABGB) - etwa vergleichbar mit dem schon durch das Entstehen einer neuen Verbindlichkeit eingetretenen Schaden (SZ 37/168 und andere) - tritt bereits mit der Vernichtung einer von…
dem Bund im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, also nicht als Organ in Vollziehung der Gesetze zufügt, haftet er nach den allgemeinen Bestimmungen des ABGB (§§ 1293 ff ABGB).…
…„entstanden“ sein ( Schragel , AHG³ Rz 221; M. Bydlinski in Rummel ³ § 1489 ABGB Rz 3). Nach dem weiten Schadensbegriff des § 1293 ABGB ist Schaden jeder Nachteil in Bezug auf die rechtlich geschützten Güter. Er besteht in der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögen des Geschädigten und dem Stand…
…Ersatzpflicht. Da nach der Rechtsprechung sogar eine entschädigungslose Enteignung möglich sei, müsse umsomehr eine entschädigungslose Eigentumsbeschränkung zulässig sein. Ersatz nach den Bestimmungen der §§ 1293 ff. ABGB. könne der Kläger mangels Rechtswidrigkeit nicht begehren. Nach den Materialien zum Eisenbahngesetz sei eine Entschädigung für die durch § 39 EisenbahnG. auferlegten Beschränkungen nicht vorgesehen…
Der Pilot eines Luftfahrzeugs haftet für Drittschäden nach den allgemeinen Schadenersatzregeln der §§ 1293 ff ABGB. Haftet er neben dem Halter, kommt es zur solidarischen Haftung, wobei Pilot und Halter aber nur nach den für sie geltenden Vorschriften und bis zu…
…Wahrscheinlichkeit (SZ 56/39). Unter diesem Gesichtspunkt stellt sich der entgangene Abfertigungsanspruch nach der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes als positiver Schaden dar (vgl MGA ABGB34 § 1293/37 sowie Reischauer in Rummel ABGB2 § 1293 Rz 7 und Harrer in Schwimann § 1293 ABGB Rz 12). Weder dem Wortlaut des VOG noch den Gesetzesmateralien ist zu entnehmen, daß…
…des Eingriffes in seine Persönlichkeitsstruktur angemessene Entschädigung zu mindern. Die Revision ist auch berechtigt. Unter dem "jemandem an seiner Person zugefügten Nachteil" iS des § 1293 ABGB ist nach heutiger Auffassung nicht bloß eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person zu verstehen, sondern auch eine Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeit der ihr eigenen geistigen…
Die einem Rechtsunkundigen aus der Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes zur Verfolgung eines Zivildeliktes entstandenen Kosten sind ein Vermögensnachteil, der nach §§ 1293 ff ABGB ein Schade ist. (Vgl JBl 1925, 201)…
…RV (aaO 100) wird hiezu ausgeführt, daß diesbezüglich "vor allem der § 364a ABGB über die nachbarrechtliche Schadenshaftung und die schadenersatzrechtlichen Bestimmungen der §§ 1293 ff ABGB über die Verschuldenshaftung in Betracht kommen." Rummel, Ersatzansprüche bei summierten Immissionen 103, verwies bereits seinerzeit darauf, daß nachbarschaftsbedingte Bergschäden (damals im Sinne des § 64…
…der Klägerin bereits ein Nachteil eingetreten, dessen Ersatz sie geltend zu machen berechtigt sei. Schon die entstandene Verbindlichkeit sei ein Nachteil im Sinne des § 1293 ABGB. Der Kläger müsse daher nicht nachweisen, daß er die Verbindlichkeit bereits erfüllt habe. Auch daß über die Berufung der Klägerin gegen den Haftungsbescheid bisher noch…
…Er könne (viel) größer, aber auch kleiner sein, etwa dann, wenn Mitarbeiter Aufgaben des verletzten Kollegen übernommen hätten. In Schwimann, Vorbemerkungen zu den §§ 1293 ff ABGB Rz 24, enthält sich Harrer einer eigenen Stellungnahme. Koziol-Welser I9 463 referieren zu den Lohnfortzahlungsfällen bloß die Rechtsprechung. Die Judikatur hat folgende Entwicklung genommen…
…Gegen die beklagte Partei, die zum Kläger in keiner vertraglichen Beziehung stand, könnte dieser somit nur einen verschuldensabhängigen deliktischen Schadenersatzanspruch nach den §§ 1293 ff ABGB geltend machen. Grundsätzlich besteht nämlich nach § 1313a ABGB nur gegenüber dem Vertragspartner (oder bei vergleichbarer Sonderbeziehung) eine Haftung für ein Verschulden der Gehilfen…
…solchen Forderungen nicht gelten, weil die Lohnforderungen des Dienstnehmers unmittelbar auf dem Dienstvertrag, die eingewendete Schadenersatzforderung des Dienstgebers hingegen auf den Bestimmungen der §§ 1293 ff. ABGB oder des DHG, somit auf einem anderen Rechtsgrund, beruhten. Das Berufungsgericht schließe sich der älteren Rechtsmeinung an, weil sowohl § 293 Abs. 3 EO als…
…die Klägerin und die Vornahme solcher Transporte durch die Österreichischen Bundesbahnen gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, was schon nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1293 ff. ABGB zur Schadenersatzpflicht führen muß. Die Beklagte hat der Klägerin für die tatsächlich durchgeführten Transporte die dem Vertrag entsprechenden Leistungen zu erbringen. Die Klägerin konnte daher…
…nichts daran ändert, dass der Kläger nur für einen Schaden haftet, den er verursacht und verschuldet hat, bedarf auch keiner besonderen Erörterung (§§ 1293 ff ABGB). Diese Voraussetzungen liegen allerdings, wie das Berufungsgericht zutreffend begründete und zusammenfasste, nicht vor. Auf die Ausführungen des Berufungsgerichts wird daher verwiesen (§ 510 Abs…
…ABGB.) um verschiedene in der Person des Schädigers entstandene Verpflichtungen handelt, weil jeder Verpflichtung ein besonderer Nachteil an Vermögen, Rechten oder in der Person (§ 1293 ABGB.) zugrundeliegt; daß also z. B. die Bezahlung von Heilungskosten vom Beschädigten nicht als Teilleistung zurückgewiesen werden könne. Gschnitzer ist a. a. O. auch der Meinung…
… 3 ABGB könne niemals Nebengebühr im Sinn des § 54 Abs 2 JN sein. Eine Schadenersatzforderung im Sinne der §§ 1293 ff ABGB stelle "vielmehr einen geradezu idealtypischen Hauptsachenbetrag" dar. Die Rechtsansicht dieses Autors teilt der erkennende Senat jedoch nicht: Dass § 1333 Abs 3 ABGB…
…Eintritt eines Schadens nicht nachweisbar ist. Der Anspruch des Gläubigers auf höhere als die gesetzlichen Verzugszinsen sei dagegen nach den allgemeinen Schadenersatzregeln der §§ 1293 ff ABGB zu beurteilen, das heißt, es seien sämtliche Voraussetzungen, die für einen Schadenersatzanspruch gegeben sein müssen, zu prüfen. Ein schadenersatzrechtlicher Anspruch auf Zahlung höherer als der…
…vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben wurde. Aus der Begründung: Die Bestimmung des § 1338 ABGB., welcher nur für das Recht zum Schadenersatz gemäß §§ 1293 ff. ABGB. Geltung zuerkannt werden kann, vermag im vorliegenden Fall schon im Hinblick auf die rechtliche Natur des geltend gemachten Anspruches die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes im…
…weil solche Vereinbarungen im Geschäftsleben üblicherweise bedeckt gehalten werden würden, um nicht konkurrierenden Organisationen diese Informationen zukommen zu lassen. Auch das auf §§ 1293 ff ABGB gestützte Schadenersatzbegehren sei nicht schlüssig, weil nicht vorgebracht worden sei, wie sich der Wegfall des Großkundenrabatts auf die Konkurrenz- und Ertragssituation der Klägerin ausgewirkt hätte…
…und Leistungsverhältnisse sind, soweit möglich, bei der Bemessung im Rahmen einer Prognose zu berücksichtigen. Künftig Entgehendes ist daher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (§ 1293 ABGB) zu bemessen (1 Ob 155/97v = SZ 71/5; 2 Ob 157/00b = ZVR 2001/23; 1 Ob 175/04y; RIS-Justiz RS0031835). Demnach ist…
…Berufung habe sich die klagende Partei auf den Standpunkt gestellt, bei ihrem Anspruch handle es sich nicht um eine Schadenersatzforderung im Sinne der §§ 1293 ff. ABGB., sondern um einen Rückgriffsanspruch aus einem Haftpflichtverhältnis, welcher in Analogie zu § 1042 ABGB. zu beurteilen sei. Für Rückgriffsansprüche dieser Art gelte demnach die 30jährige…
…65/13, SZ 58/104; SZ 68/191; SZ 68/189; SZ 71/56; RIS-Justiz RS0030452, RS0030452; Harrer in Schwimann2 Rz 12 zu § 1293 ABGB mwN; Welser in Koziol/Welser II12, 286 FN 16; Reischauer in Rummel2 Rz 8 zu § 1293 mwN). Eine solche rechtlich gesicherte Erwerbsmöglichkeit hat die…
…erstmaligen Zumessung einer Rente im Rahmen einer Prognose zu berücksichtigen und es ist künftig Entgehendes nach dem gewöhnlichen, das heißt wahrscheinlichen Lauf der Dinge (§ 1293 ABGB) zu bemessen (stRspr: ZVR 1957/158; ZVR 1973/160, ZVR 1994/90; 2 Ob 33/92, insoweit nicht veröffentlicht in EFSlg uva; RIS-Justiz RS0031835…
…Das den gesetzlichen Zinsfuß (§ 1333 ABGB) übersteigende und auf Schadenersatzrecht gestützte Zinsenbegehren ist nur bei einem schuldhaften Zahlungsverzug berechtigt. Ein ersatzfähiger positiver Schaden (§ 1293 ABGB) liegt nicht nur dann vor, wenn der Gläubiger zur Schadensbehebung einen verzinslichen Kredit aufnimmt, sondern auch dann, wenn er infolge Verzuges des Schuldners einen im…
…36.336,42 EUR aus der Gewährung des Rabattsystems an Großunternehmer. Die Klägerin stützte ihr Begehren auf § 1 UWG, auf §§ 1293 ff ABGB "und auf jeden erdenkbaren anderen Rechtsgrund". Bei der Berechnung des Vermögensschadens, den die Klägerin durch die jahrzehntelange Rabattdiskriminierung und die dadurch bewirkte systematische Schlechterstellung im…
…Bergschaden in weiterem Umfang als nach dem Berggesetz haftet, unberührt. Als solche haftungsbegründende Vorschriften kommen vor allem § 364a bzw die §§ 1293 ff ABGB in Betracht (1303 BlgNR 13.GP 100; vgl. ÖZW 1994, 109). Die Berghauptmannschaft ist zur Schadensregulierung auch nur primär (also vor der sukzessiven Zuständigkeit…
…ABGB unwiderlegt geblieben seien und es an einer Erklärung fehle, weshalb der Begriff „Schade“ nicht etwa als solcher im Sinne des § 1293 ABGB, sondern als „eigentliche Schadloshaltung“ gemäß § 1324 ABGB zu verstehen sei. In diese Kerbe schlagen auch Apathy (aaO 69 FN …
…nicht Folge zu geben. Die Revision ist nicht berechtigt. Auch eine Verletzung von Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet grundsätzlich nur unter den allgemeinen Voraussetzungen (§§ 1293 ff ABGB) zum Schadenersatz (Schönherr, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rz 551.1; Schönherr-Kucsko in GRURInt 1980, 282); der Geschädigte muß daher auch hier - abgesehen von der Verursachung…
…soweit möglich, bei der Bemessung im Rahmen einer Prognose zu berücksichtigen; künftig Entgehendes ist daher nach dem gewöhnlichen, das heißt wahrscheinlichen Lauf der Dinge (§ 1293 ABGB) zu bemessen (ZVR 1994/90; 2 Ob 33/92; 1 Ob 155/97v uva). Für die Berechnung des Entgangenen im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt es…
…die (dort) klagende Partei und Vornahme dieser Transporte durch die ÖBB gegen eine vertragliche Verpflichtung verstoßen, was schon nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1293 ff ABGB zur Schadenersatzpflicht führen müsse. Hinsichtlich des Betrages von S 1,557.325,76 könne dahingestellt bleiben, ob dieser der klagenden Partei aus dem Titel des Schadenersatzes oder auf…
…Analogie zur Legalzession" bedürfte - ein Schadenersatzanspruch für einen Schaden, der beim Dienstnehmer aus besonderen Gründen gar nicht eintrete (vgl Harrer in Schwimann vor §§ 1293 ff ABGB Rz 23), könne auch von Gesetzes wegen nicht auf den Dienstgeber übergehen -, der Entscheidung 2 Ob 21/94 des Obersten Gerichtshofes zu folgen. Der Dienstgeber…
…Klägers als zutreffend erweisen - die Frage des Zeitpunkts, in dem der Primärschaden eingetreten ist. IV.5 Nach dem weiten Schadensbegriff des § 1293 ABGB ist Schaden jeder Nachteil, den jemand an seinen geschützten Interessen erleidet ( Reischauer in Rummel 3 § 1293 Rz 1b). Der Schadensbegriff des ABGB…
…Revision des Klägers: Zutreffend geht der Rechtsmittelwerber davon aus, dass auch eine Verletzung von Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich nur unter den allgemeinen Voraussetzungen (§§ 1293 ff ABGB) zum Schadenersatz verpflichtet. Der Geschädigte muss daher im Regelfall (§ 1296 ABGB) auch das Verschulden des Schädigers beweisen (RIS-Justiz RS0077360). Der Oberste Gerichtshof hat…
…Aufwendungen tätige, die den Zweck hätten, allfällige Schädigungen abzuwehren, ein Ersatz mangels Verursachung zu verneinen sei. 3.4. Harrer in Schwimann , ABGB 3 , Vor § 1293 ABGB Rz 40 f verweist auf die herrschende Ansicht, wonach Vorsorgemaßnahmen, die Rechtsverletzungen im Allgemeinen entgegenwirken sollen, nicht ersatzfähig seien. Anders sei die Rechtslage…
…Schadenersatz zum Gegenstand habe, könne nicht zweifelhaft sein, daß zur Entscheidung über dieses Begehren, welches offenkundig auf § 364 ABGB., allenfalls auf die §§ 1293 ff. ABGB. gestützt werde, das Gericht zuständig sei. Bezüglich des weiteren Begehrens auf Unterlassung der schädlichen Einwirkung sei maßgebend für das Einschreiten der Wasserrechtsbehörde, daß es sich…
…bürgerlichen Recht hafte, ist rechtsirrig. Hiebei ist nämlich als grundlegend zu berücksichtigen, daß das Amtshaftungsgesetz eine Spezialvorschrift gegenüber den allgemeinen Normen des Schadenersatzrechtes (§§ 1293 ff. ABGB) darstellt, was sich daraus ergibt, daß der - gegenstandslos gewordene - § 1341 ABGB den rechtssystematischen Ansatzpunkt für die Amtshaftung bildet (Gschnitzer, Schuldrecht, Besonderer Teil und Schadenersatz…