JudikaturJustizRS0124659

RS0124659 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung des ideellen Ersatzanspruchs in § 12 Abs 1 GlBG im Sinne der auch „verfahrensrechtlichen" Dimension des Diskriminierungsschutzes das insoweit damit anerkannte und auch pauschal bewertete Rechtsgut schützen wollte, sich „diskriminierungsfrei" am Arbeitsmarkt zu bewerben. Geht es doch darum, dass den betroffenen Personengruppen nicht bei ihren Bewerbungen der Eindruck vermittelt werden soll, dass sie aufgrund der sie spezifisch treffenden Merkmale (Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit etc) am Arbeitsmarkt ohnehin „keine Chancen" hätten, und sie so von Bewerbungen abgehalten werden.

Entscheidungen
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