JudikaturJustizRS0124328

RS0124328 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2008

Wenn nach Pfändung von Markenrechten (§ 331 Abs 1 EO) noch vor Bewilligung der Verwertungsart der Zwangsverpachtung (§ 340 Abs 1 EO) das Exekutionsgericht die vom Betreibenden vorgelegten Pachtbedingungen genehmigt, steht dem Verpflichteten das Rekursrecht zu. Seine Beschwer ist trotz des Umstands zu bejahen, dass das Exekutionsgericht im fortgesetzten Verfahren eine andere Verwertungsart (Verkauf der Markenrechte gemäß § 332 Abs 1 EO oder die Zwangsverwaltung gemäß § 334 Abs 1 EO) beschließen könnte.