(1) Durch Zwangsverwaltung können insbesondere verwertet werden
1. Rechte auf den wiederholten Bezug von Früchten,
2. Rechte, die eine andere zu Gunsten des betreibenden Gläubigers verwertbare Benützung beweglicher oder unbeweglicher Sachen gewähren,
3. Jagd- und Fischereirechte sowie
4. Gesellschaftsanteile.
(2) Auf die Zwangsverwaltung sind die Bestimmungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften sinngemäß anzuwenden. Vor der Genehmigung der in §§ 112 und 331 Abs. 2 bezeichneten Verfügungen ist der Eigentümer der Sache einzuvernehmen, auf welche sich das gepfändete Recht bezieht. Er ist auch zu Einwendungen und Beschwerden im Sinne des § 84 berechtigt.
(3) Steht dem Verpflichteten das gepfändete Recht gegen einen bestimmten Zins oder gegen andere periodische Leistungen zu, so gehören diese Leistungen zu den vom Zwangsverwalter unmittelbar aus den Verwaltungserträgnissen zu berichtigenden Auslagen.
(4) Ist das gepfändete Vermögensrecht befristet, so endet die Zwangsverwaltung mit Ablauf der Zeit, für die das gepfändete Recht des Verpflichteten besteht.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
Art. 16 (Anm.: Zu den §§ 54b, 66 und 253b, RGBl. Nr. 79/1896)
…Z 1, 2 und 3 (§§ 7a, 56 und § 60 JN), Art. 6 Z 1 (§ 54b EO) und Art. 15 Z 1, 2 und 9 (§§ 27, 29 und 244 ZPO) in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind auf…
§ 332 Zwangsverwaltung
(1) Durch Zwangsverwaltung können insbesondere verwertet werden 1. Rechte auf den wiederholten Bezug von Früchten, 2. Rechte, die eine andere zu Gunsten des betreibenden Gläubigers verwertbare Benützung beweglicher oder unbeweglicher Sachen gewähren, 3. Jagd- und Fischereirechte sowie 4. Gesellscha…
Art. 96 (Anm.: Zu den §§ 54b, 54g, 66, 71, 74, 250, 272, 291, 291a, 291b, 291d, 292, 292h und 292j, RGBl. Nr. 79/1896)
…§§ 42 Abs. 1 Z 1, 44 Abs. 2 ASGG), 49 Z 3 (§ 66 Abs. 2 EO), 63 Z 6 (§ 138 Abs. 4 KO) sowie Art. 94 Z 7, 8, 13, 17 und 18 (§§…
§ 319 Verkauf durch Versteigerung – Zwangsverwaltung
…oder der Bestand der Forderung nicht glaubhaft gemacht werden kann, 7. wenn sie bücherlich sichergestellt ist. (2) Die Zwangsverwaltung von Forderungen ist nach § 332 durchzuführen.…